Gewerblicher Rechtsschutz

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

Neben der Ausarbeitung von Schutzrechten und der Führung von Prüfungs-, Einspruchs-, Verletzungs- oder Nichtigkeitsverfahren, liegt der Fokus unserer Tätigkeiten auch auf den folgenden Rechtsgebieten:

1. GEHEIMHALTUNGSVERTRÄGE

„Wenn es um Geld geht, hört die Freundschaft auf“ – wie oft mussten wir diesen Satz von Mandanten schon hören.

Naiv ist, wer bei neuen, spannenden, bedeutenden, oder wirtschaftliches Potential versprechenden Projekten ohne Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen die Ideen mit anderen bespricht.

Hier ist es häufig ratsam, im Vorfeld mit Partnern und Gesprächspartnern eine Geheimhaltungsvereinbarung abzuschließen.

2. ENTWICKLUNGSVERTRÄGE

Wenn mehrere Personen (natürliche Personen oder Rechtspersonen) gemeinsam ein Entwicklungsprojekt durchführen möchten, empfehlen wir dringend, im Vorfeld durch Abschluss eines Entwicklungsvertrages, die Rechte und Pflichten zu regeln. Ansonsten besteht latent das Risiko, dass die Interessen der Beteiligten auseinander laufen, möglicherweise kollidieren.

3. LIZENZVERTRÄGE

Gewerbliche Schutzrechte sind Verbietungsrechte. In vielen Fällen wird der Inhaber des Schutzrechtes einem Dritten aber die Nutzung des Schutzrechtes gegen Zahlung einer Lizenzgebühr gestatten. Alle Rechte und Pflichten in diesem Zusammenhang können und sollten in einem Lizenzvertrag geregelt werden.

Unsere Kanzlei verfügt über eine ausgesprochene Expertise im Zusammenhang mit der Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen und der in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsfragen.

Auch beraten wir unsere Mandanten zu der Frage, in welcher Höhe Lizenzgebühren als üblich oder angemessen angesehen werden können.

4. ARBEITNEHMERERFINDERRECHT

Häufig werden Erfindungen von Arbeitnehmern gemacht, die in einem ständigen Dienstverhältnis stehen. Hier gelten besondere Regelungen.

Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.

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