Neuigkeiten aus Brüssel:
Das Unionsgeschmacksmuster!

Seit dem 1. Mai 2025 ist es amtlich: Aus dem nahezu unaussprechlichen Begriff „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ wird das sprachlich etwas vereinfachte Unionsgeschmacksmuster. Dies in Analogie zur „Gemeinschaftsmarke“, die vor 9 Jahren in Unionsmarke umbenannt wurde. Der Begriff „Unionsdesign“ wäre zwar noch griffiger; dem Gesetzgeber war dieses Wort aber wohl zu kurz.

Die folgenden weiteren Änderungen sind mit Wirkung zum 1. Mai 2025 in Kraft getreten:

Weitere Details zu der Reform finden Sie hier.

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