Das Design ist ebenfalls ein Verbietungsrecht und ermöglicht einen langfristigen Schutz von Produkten oder Entwicklungen. Das eingetragene Design schützt eine zwei- oder dreidimensionale Formgebung oder Gestaltung. Geschützt werden können z.B. Gebrauchsgegenstände, Muster und Logos. Die maximale Laufzeit beträgt 25 Jahre.
In der Europäischen Gemeinschaft besteht darüber hinaus in Form des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters ein kurzzeitiges – dreijähriges – Schutzrecht, dessen Registrierung nicht erforderlich ist.