Um ein paar Zahlen zu nennen: In unserer Kanzlei wurden seit der Gründung mehr als 10.000 Patente und Gebrauchsmuster und mehr als 5.000 Marken betreut.
Heute vertreten wir Schutzrechte in mehr als 50 unterschiedlichen Ländern.
Die Kanzlei greift auf einen großen Erfahrungsschatz sowohl bei der Durchsetzung von Schutzrechten im Inland und Ausland zurück. Schutzrechtsangelegenheiten in den USA und China, aber auch in Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten, Südafrika, und zahlreichen Ländern Lateinamerikas oder Asiens, sind unser täglich Brot.
Unsere Mandanten werden von uns in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes vertreten. Hierzu besitzen wir Vertretungsbefugnis vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) und dem Bundespatentgericht (BPatG).
Neben unserer Kerntätigkeit, der Beratung im Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusterrecht mit den oben geschilderten Schwerpunkten, gehören zu unseren Tätigkeitsfeldern Fragen der Schutzfähigkeit von Computerprogrammen und von Know-How, das Arbeitnehmererfinderrecht und allgemeine Fragen des Namens- und Firmenrechtes. Dabei greifen die einzelnen Rechtsgebiete häufig ineinander, so dass die zu begutachtenden Fragestellungen zumeist aus mehreren Perspektiven zu beleuchten sind.
Wir vertreten in- und ausländische Mandanten unterschiedlicher Fachrichtungen, beispielsweise im Bereich des Maschinenbaus und des Sondermaschinenbaus, der allgemeinen Mechanik, der Elektrotechnik und der Elektronik, sowie der Material- und Werkstofftechnik.
Für die Vertretung unserer Mandanten im Ausland verfügen wir über ein engmaschiges Netz von Patent- und Rechtsanwaltskollegen, mit denen wir seit Jahrzehnten eng zusammenarbeiten.