Patente und Gebrauchsmuster sind Verbietungsrechte. Mit Patenten und Gebrauchsmustern kann ein langfristiger Schutz von Produkten oder Entwicklungen erzielt werden.
Das Patent schützt technische Erfindungen, wie z.B. Maschinen, Produkte, Vorrichtungen, chemische Erzeugnisse, Arbeitsverfahren oder Herstellungsverfahren. Die maximale Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre. Das Patent wird vor der Erteilung amtlich auf Patentfähigkeit geprüft. Ein wesentliches Erfordernis zur Erlangung eines deutschen Patents ist die Neuheit der Erfindung. Die Erfindung darf vor der Einreichung der Patentanmeldung beim Patentamt nicht mündlich, schriftlich oder durch Benutzung veröffentlicht worden sein.
Das Gebrauchsmuster schützt als sogenanntes „kleines Patent“ gleichermaßen technische Erfindungen. Die maximale Laufzeit des Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre. Das Gebrauchsmuster ist im Gegensatz zum Patent ein ungeprüftes Schutzrecht.