Derzeit ist das United States Patent and Trademark Office (USPTO) nicht von einem möglichen US-Government Shutdown betroffen. Die Behörde gab bekannt, dass sie ihren Betrieb bis auf Weiteres uneingeschränkt fortsetzt, selbst wenn es zu einer Unterbrechung der staatlichen Haushaltsbewilligung kommt.
Laut offizieller Mitteilung der USPTO heißt es:
„At present, the USPTO will remain open and fully operational until further notice under operating reserves from the prior year’s fee collections.“
(Quelle: USPTO Operating Status, www.uspto.gov/uspto-operating-status)
Die USPTO (US Patent und Markenamt) ist eine Bundesbehörde der Vereinigten Staaten, die jedoch nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ausschließlich aus den Gebühren der Anmelder und Inhaber von Patenten, Marken und Designs finanziert wird. Diese Gebühreneinnahmen bilden den Haushalt der Behörde und ermöglichen es ihr, auch während eines staatlichen Shutdowns handlungsfähig zu bleiben. Auf diese Weise kann das Amt die Bearbeitung von Patenten, Marken und Designs aus eigenen Rücklagen („operating reserves“) fortsetzen.
Dies bedeutet, dass für Verfahrensbeteiligte, wie Anmelder oder Inhaber von Schutzrechten keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Einreichung, Fristen oder den Verfahrensablauf beim USPTO bestehen.
Diese Regelung gilt „until further notice“ , also bis auf weiteres. Sollte die Situation andauern und die Rücklagen aufgebraucht werden, könnten Einschränkungen folgen.
Aktuelle Informationen stellt die USPTO unter folgendem Link bereit:
https://www.uspto.gov/uspto-operating-status