Geänderte Richtlinien des EPA:

Zum 1. April 2026 treten die überarbeiteten Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt (EPO) in Kraft. Die neue Fassung ersetzt die Ausgabe April 2025 und wird ausschließlich elektronisch bereitgestellt.

Die geänderten Richtlinien enthalten u.a. Änderungen der Anwendung der bisherigen „binären“ Beweismaße („up to the hilt“ bzw. „balance of probabilities“). Zukünftig wird größerer Wert auf die freie Beweiswürdigung gelegt. Maßgeblich ist demnach die Überzeugung des entscheidenden Organs.

Entsprechende Änderungen sind insbesondere in den Kapiteln G-IV 7.2.2, 7.3.4 und 7.5.2 der Richtlinien vorgesehen.

Die Amtsmitteilung des EPA finden Sie hier
Unter diesem Link findet sich die vollständige Version der geänderten Richtlinien.

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