Markenschutz in Pakistan

Pakistan tritt dem Madrider Markenabkommen bei

Die Islamische Republik Pakistan wird dem Madrider Markenabkommen beitreten. Der Beitritt erfolgt mit Wirkung zum 24. Mai 2021. Ab diesem Tag können Unternehmen und natürliche Personen über den Weg einer internationalen Markenanmeldung nun auch Markenschutz in der Islamischen Republik Pakistan über das Madrider Markenabkommen erlangen. Dies ermöglicht eine preiswerte, unkomplizierte und einfache Erlangung von Markenschutz in Pakistan und eine Verwaltung von Markenrechten in Pakistan.

Mit dem Beitritt der Islamischen Republik Pakistan umfasst das Madrider Markenabkommen nun 124 Länder. Weitere Informationen über den Beitritt finden Sie hier.

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