China tritt internationalem Designvertrag bei

Für den Schutz von registrierten Designs (Mustern, Modellen, Geschmacksmustern oder Design Patents) in China war es bislang erforderlich, unter Einschaltung chinesischer Patenanwälte eine nationale chinesische Designanmeldung vorzunehmen.

Zeitgleich mit der Eröffnung der olympischen Winterspiele „Beijing 2022“ hat die chinesische Regierung nun ihren Beitritt zu dem internationalen Designvertrag, Haager Muster-Abkommen, (The Hague System) erklärt. Die Zahl der Mitgliedsstaaten erhöht sich damit auf 77. Der Beitritt erfolgte zum 5. Februar 2022. Chinas Mitgliedschaft beginnt damit am 5. Mai 2022.

Ab diesem Zeitpunkt kann China im Rahmen der Vornahme einer internationalen Designanmeldung mitbenannt werden. Dies erleichtert ausländischen Designanmeldern den Zugang zu einem Designschutz für den chinesischen Markt erheblich und erlaubt deutliche Kosteneinsparungen. Umgekehrt profitieren auch chinesische Anmelder von einem erleichterten Zugang zu internationalem Designschutz.

Die maximale Schutzdauer chinesischer Designs wurde in diesem Zuge von 10 auf 15 Jahre verlängert.

Diese Entwicklung ist zu begrüßen, werden hierdurch doch Rechtsvorschriften international aneinander angeglichen. Es wird abzuwarten bleiben, ob eine Umsetzung der Regelungen durch die chinesischen Behörden in die Praxis anmelderfreundlich erfolgt.

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