Unautorisierte Markennutzung auf einem Modellspielzeug?

(Markenrecht und UWG)

Darf ein Hersteller von Spielzeugmodellen auf einem nachgebildeten LKW unautorisiert eine Marke eines Dritten verwenden?

Wie nachstehend ersichtlich, hatte ein Modellbauunternehmen einen Spielzeug LKW vertrieben und – ohne von der Inhaberin der Marke DACHSER autorisiert zu sein – auf dem LKW-Aufbau das Zeichen DACHSER – Food Logistics verwendet. Dagegen wandte sich die Inhaberin der bekannten Marke DACHSER und führte Verstöße gegen das Markengesetz und das UWG an.

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Der BGH hat entschieden, dass aufgrund der jahrzehntelangen Üblichkeit detailgetreuer Nachbildungen der Realität im Spielzeug- und Modellbaubereich und einer entsprechenden Verbrauchererwartung ein berechtigtes Interesse des Spielzeugherstellers besteht, Fahrzeuge – und auch Gebäude – vertreiben zu dürfen, auf denen bekannte Marken angebracht sind, soweit sie eine Miniaturdarstellung der Realität zeigen.

Der Inhaber der auf dem Spielzeugmodell angebrachten Marke kann sich dagegen nicht wehren.

Soweit es sich lediglich um die Übernahme einer in der Realität vorkommenden Originalgestaltung handelt, stellt dies nach Ansicht des BGH keine unlautere Ausnutzung im Sinne von § 14, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 MarkenG dar.
Dies gelte damit auch für bekannte Marken.

Das Urteil finden Sie hier

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