Das Europäische Patentamt (EPA) passt seine amtlichen Gebühren zum 1. April 2026 an. Die Gebühren steigen dabei im Durchschnitt um rund 5 % und weisen damit eine Anstieg deutlich über der aktuellen Inflationsrate auf.
Die Erhöhung betrifft unter anderem Anmelde-, Prüfungs-, Erteilungs- und Jahresgebühren. Für Anmelder und Patentinhaber führt dies zu höheren Kosten im europäischen Patenterteilungs- und Aufrecht-erhaltungsverfahren. Es kann daher sinnvoll sein, geplante Verfahrenshandlungen und Zahlungstermine frühzeitig zu überprüfen.
Für Fragen zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung auf konkrete Verfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.