Erhöhung der amtlichen Gebühren beim Europäischen Patentamt ab 1. April 2026

Das Europäische Patentamt (EPA) passt seine amtlichen Gebühren zum 1. April 2026 an. Die Gebühren steigen dabei im Durchschnitt um rund 5 % und weisen damit eine Anstieg deutlich über der aktuellen Inflationsrate auf.

Die Erhöhung betrifft unter anderem Anmelde-, Prüfungs-, Erteilungs- und Jahresgebühren. Für Anmelder und Patentinhaber führt dies zu höheren Kosten im europäischen Patenterteilungs- und Aufrecht-erhaltungsverfahren. Es kann daher sinnvoll sein, geplante Verfahrenshandlungen und Zahlungstermine frühzeitig zu überprüfen.

Für Fragen zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung auf konkrete Verfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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