Markenschutz über das Madrider Markenabkommen jetzt auch in Chile

Am 4. April 2022 hinterlegte die Regierung der Republik Chile beim Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ihre Beitrittsurkunde zum Protokoll des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken (das „Madrider Protokoll“).

Der Beitritt Chiles zu dem  Madrider System bietet eine kostengünstige Möglichkeit Markenschutz in Chile zu erlangen sowie eine einfachere und preiswerte Administration der Markenrechte und stärkt zudem den Status des Madrider Systems.

Das Madrider Protokoll wird für Chile am 4. Juli 2022  in Kraft treten.

Mit dem Beitritt der Republik Chile zum Madrider Protokoll beläuft sich die Zahl der Vertragsparteien dieses Abkommens nunmehr auf 111, und ist damit nun in 127 Ländern gültig. Diese unterschiedliche Zahl kommt zustande, da Vertragspartner, wie z. B. die Europäische Union mehrere Länder umfassen.

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