Gebührenänderung beim Europäischen Patentamt zum 1. April 2024

Das Europäische Patentamt (EPA) hat bekannt gegeben, dass zum 1. April 2024 eine Gebührenänderung in Kraft tritt. Einige der amtlichen Gebühren werden deutlich erhöht. Beispielsweise steigt die 3. Jahresgebühr für eine europäische Patentanmeldung von EUR 530.- auf EUR 690.- was einem Gebührenanstieg um mehr als 30 % entspricht.

Andere Gebühren, wie z.B. die Gebühr für das 10. Patentjahr bleiben unverändert.

Für eine Reihe von Anmeldern, wie z.B. Kleinst-Unternehmen, natürlichen Personen und Non-Profit Organisationen, wird erstmalig eine Reduktion von 30 % im Patenterteilungsverfahren vorgesehen.

Weitere Hinweise erhalten Sie hier

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner